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Täter-Opfer-Ausgleich im AJSD

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?


Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist, Konflikte, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, unmittelbar mit den Beteiligten zu bearbeiten.

Geschädigte und Täterin oder Täter erhalten die Möglichkeit, den Konflikt zu klären und den verursachten Schaden auszugleichen.

Täter-Opfer-Ausgleich Bildrechte: AJSD

Voraussetzungen

– Täterin oder Täter und Opfer müssen dem Ausgleichsversuch zustimmen,
– die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei und
– die Täterin oder der Täter ist bereit, sich mit der Tat und den Geschädigten auseinander zu setzen und Verantwortung für ihr bzw. sein Handeln und den entstandenen Schaden zu übernehmen.


Geschädigte können

– verletzte Gefühle und Ängste zum Ausdruck bringen.
– eigene Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts einbringen.
– gegebenenfalls ohne Zivilklage Genugtuung und Schadensersatz erhalten.


Täterinnen und Täter können

– die Hintergründe ihres Verhaltens schildern und die Verantwortung dafür übernehmen.
– zeigen, dass sie die Gefühle der Geschädigten ernst nehmen und sich für ihr Verhalten entschuldigen.
– den entstandenen Schaden nach vorhandenen Möglichkeiten wieder gut machen.
– dadurch eine Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe erreichen.
– einen Zivilprozess vermeiden.


Wie gestaltet sich der TOA?

Allparteiliche Konfliktvermittlerinnen und Konfliktvermittler führen zunächst getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten über die Tat, Hintergründe und Folgen und erläutern das Ausgleichsverfahren.


Die Beteiligten entscheiden sich, ob sie einen Ausgleich versuchen wollen. Mit Unterstützung der Konfliktvermittlerinnen und Konfliktvermittler werden in der Regel im gemeinsamen Gespräch die Konflikte besprochen, aufgearbeitet und gegebenenfalls eine Wiedergutmachung vereinbart.


Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung wird von den Konfliktvermittlerinnen und Konfliktvermittlern überprüft.


Vom Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs werden die Staatsanwaltschaft oder das Gericht informiert.


Gelingt die Vermittlung nicht, wird über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens durch die Justiz entschieden.

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