Gewährung einer Zuwendung für das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung
Gewährung einer Zuwendung für das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen flächendeckend auszubauen, um Opfern von Straftaten in allen Regionen Niedersachsens kostenfreien Zugang zu einem solchen Angebot zu ermöglichen.Sie gewährt daher nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe des Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO vorhalten.Die weiteren Details entnehmen Sie bitte den anliegenden Dokumenten bzw. Verlinkungen.NPsychPbVONds. AG PsychPbG
Antrag postalisch
Antrag digital über NAVO:
(Sie benötigen dazu ein „Mein-Unternehmenskonto (MUK)“. Diese basiert auf dem ELSTER-Zertifikat. Bitte informieren Sie sich hier darüber:
Einreichung Verwendungsnachweis digital über NAVO
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