Praktika im Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen
Praktika zum Erwerb der staatlichen Anerkennung
Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten werden im AJSD regelmäßig zum 01. Oktober eines Jahres eingestellt. Bewerbungen sind an die Bezirksleitung des jeweiligen Bezirks zu richten. Das Berufspraktikum wird nach dem TV-L Praktikant vergütet.
Studienbegleitende Praktika
Studierenden, die im Diplom- oder Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an einer Fachhochschule eingeschrieben sind und im Rahmen dieses Studiums ein Praktikum absolvieren müssen, bietet der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen diverse Einsatzmöglichkeiten. Ein Praktikum im AJSD ist unentgeltlich. Die möglichen Lerninhalte sind abhängig von der Dauer des Praktikums und den Vorgaben der Hochschulen.
Grundsätzlich soll ein Praktikum im AJSD erst ab dem dritten Semester erfolgen, damit sozialarbeiterische Grundkenntnisse vorausgesetzt werden können.
Informationen über freie Praktikumsstellen erhalten Sie von den jeweiligen Bezirksleitungen. Ihre Bewerbung können Sie schriftlich oder per E-Mail an die jeweilige Bezirksleiterin oder den jeweiligen Bezirksleiter richten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2011
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2013