Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Unsere Qualitätsstandards

Die fachlichen Standards der 5. Auflage sind das Ergebnis einer Qualitätsentwicklung, die seit dem Jahre 2000 unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten sozialen Dienste der Justiz in Niedersachsen kontinuierlich Fortsetzung gefunden hat.


In den Jahren 2007 bis 2009 sind die ambulanten sozialen Dienste in der niedersächsischen Justiz im Rahmen der Strukturreform umfangreichen Veränderungen unterzogen worden. Eines der wesentlichen Zeile war dabei die Schaffung einer zentralen Leitungsstruktur. Bis dahin waren insgesamt 29 Justizbehörden an der Verwaltung und Steuerung der ambulanten sozialen Dienste beteiligt gewesen. Die Sozialarbeit in der Justiz war deshalb u. a. geprägt durch regional Unterschiede.


Mit der Neustrukturierung durch den 01.01.2009 geschaffenen AJSD wurde die organisatorische und fachliche Steuerung der Aufgabenfelder Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich landesweit in eine Hand gelegt. Die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen bei dem Oberlandesgericht Oldenburg. Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des AJSD sind in der AV AJSD in der jeweils gültigen Fassung geregelt.


Der "Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen" beschreibt bereits mit seiner Bezeichnung die wesentlichen Merkmale seiner Identität: Er leistet ambulante Sozialarbeit und ist Teil der niedersächsischen Justiz. Die hier tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden als Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter bezeichnet. Sie sind grundsätzlich aufgrund ihrer Qualifikation für alle Aufgabenbereiche des AJSD einsetzbar. Ihre Arbeit wird durch Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter an jedem Bürostandort, durch die Bezirksleitung in jedem Bezirk und durch die leitende Abteilung landesweit unterstützt.


Im AJSD werden einheitliche Verwaltungsabläufe entwickelt, strukturell bedingte Beziehungsabbrüche vermieden und eine durchgehende Betreuung ermöglicht. Die Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter führen Bewährungs- und Führungsaufsichten und nehmen gleichzeitig Gerichtshilfeaufgaben wahr. Die Arbeitsmethoden und -abläufe werden effektiv und effizient gestaltet. Die Sozialarbeit innerhalb der Justiz gewinnt schließlich durch ihre landesweite Zuständigkeit an Profil, an eigenständiger Fachlichkeit sowie an kriminalpolitischer Bedeutung.


Die jetzt vorliegenden fachlichen Standards sind das Ergebnis eines umfangreichen und vielsichtigen Diskussionsprozesses mehrerer Jahre, der in verschiedenen Gremien, Qualitätszirkeln, örtlichen Dienstbesprechungen und Veranstaltungen geführt wurde.


Fachliche Standards sollen nach außen das Leistungsprofil des AJSD darstellen und gleichzeitig nach innen verbindliche Maßstäbe festlegen und damit Orientierung für die praktische Arbeit bieten. Sie berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Erwartungshaltungen des Dienstherrn und Arbeitsgebers, der Auftraggeber, der Kooperationspartner und der Klientinnen und Klienten, unterliegen aber gleichzeitig den fachlichen Ansprüchen einer professionellen Sozialarbeit.


Die im vorliegenden Handbuch festgelegten Standards beschreiben die Leistungen, die im Einzelfall von der zuständigen Justizsozialarbeiterin oder dem zuständigen Justizsozialarbeiter bei der Aufgabenerledigung regelmäßig mindestens zu gewährleisten sind. Damit versteht sich von selbst, dass im Einzelfall und nach dem Ermessen der zuständigen Justizsozialarbeiterin oder des zuständigen Justizsozialarbeiters weitere (Betreuungs-) Maßnahmen für die Klientin oder den Klienten erforderlich sein können.


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