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Bewährungshilfe im AJSD

Was ist Bewährungshilfe?


Das Gericht hat Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Oder Sie haben einen Teil Ihrer Freiheitsstrafe bereits verbüßt, das Gericht entlässt Sie vorzeitig aus einer Justizvollzugsanstalt und setzt den Rest Ihrer Haftstrafe zur Bewährung aus.

In beiden Fällen kann das Gericht für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer bestellen, die oder der Ihnen betreuend und helfend zur Seite steht.


Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer berichtet dem Gericht regelmäßig über Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre persönliche Entwicklung sowie über den Stand der Erfüllung von Bewährungsauflagen und/oder Weisungen.


Die Aufgaben der Bewährungshilfe werden in Niedersachsen von Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeitern des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen wahrgenommen.


Ziel der Bewährung

Es ist das Ziel, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen und Ihre Bewährungsauflagen und/oder Weisungen erfüllen.


Nach Ablauf der Bewährungszeit soll dann die Freiheitsstrafe erlassen werden.


Dauer der Bewährungszeit

Die Bewährung dauert mindestens zwei und höchstens fünf Jahre. Sie kann nachträglich durch das Gericht auf das Mindestmaß verkürzt oder auf das Höchstmaß verlängert werden.

Bewährungshilfe im AJSD Bildrechte: AJSD

Auflagen und Weisungen

Für die Dauer der Bewährungszeit können Ihnen vom Gericht Bewährungsauflagen und/oder Weisungen erteilt werden.


Das können zum Beispiel sein:

  • den durch die Tat verursachten Schaden wieder gut zu machen.
  • Arbeit für gemeinnützige Zwecke zu leisten.
  • einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse zu zahlen.
  • eine Therapie durchzuführen.
  • Anordnungen zu befolgen, die sich auf Ihren Aufenthalt, Ihre Arbeit, Ihre Ausbildung und Ihre Freizeit beziehen.
  • zu bestimmten Personen und Personengruppen keinen Kontakt aufzunehmen.


Bewährungsauflagen und Weisungen können grundsätzlich verändert oder ergänzt werden.


Ihre Bewährungshelferin oder Ihr Bewährungshelfer unterstützt und berät Sie zum Beispiel bei:

  • der Auseinandersetzung mit Ihrer Straftat und den Folgen.
  • der Vorbereitung Ihrer Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt, Therapieeinrichtung oder anderen stationären Einrichtungen.
  • der Erfüllung der Bewährungsauflagen und Weisungen.
  • der Klärung Ihrer beruflichen Perspektiven.
  • dem Kontakt mit Behörden, Beratungsstellen und anderen Institutionen.
  • der Antragstellung und Formulierung von Briefen.
  • Vorbereitung einer Schuldenregulierung.
  • der Klärung persönlicher Probleme in Familie, mit Arbeitgebern, Vermietern etc.

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