Gerichtshilfe im AJSD
Was ist Gerichtshilfe
In jedem Stadium eines Strafverfahrens können Staatsanwaltschaften und Gerichte unterschiedliche Aufträge erteilen, um so Entscheidungshilfen für die Gesamtbeurteilung von Klientinnen und Klienten zu erhalten. Die Gerichtshilfe berichtet über persönliche Verhältnisse und Lebenssituationen von erwachsenen Beschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten und Opfern.
Ermittlung und Berichterstattung im Strafverfahren
Das Strafrecht sieht im Rahmen von Strafverfahren, insbesondere bei der Strafzumessung, aber auch bei Entscheidungen zur Strafvollstreckung vor, dass Lebensumstände der Betroffenen zu berücksichtigen sind. Die Gerichtshilfe kann von Staatsanwaltschaften und Gerichten beauftragt werden, über persönliche Lebensverhältnisse zu berichten und Stellung zu nehmen. Deshalb soll ein persönliches Gespräch erfolgen. Die Zusammenarbeit der Klientinnen und Klienten mit der Gerichtshilfe ist freiwillig.
Vermittlung und Überwachung von gemeinnütziger Arbeit
Sind Verurteilte nicht in der Lage, eine gegen sie verhängte Geldstrafe zu bezahlen, kann durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
Gemeinnützige Arbeit kann daneben auch als Bewährungsauflage oder als Auflage bei einer Verfahrenseinstellung verhängt werden. Auch in diesen Fällen vermittelt die Gerichtshilfe bei Beauftragung gemeinnützige Arbeit, sofern keine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt ist.
Die Gerichtshilfe wählt eine geeignete Beschäftigungsstelle aus. In Betracht kommen Tätigkeiten bei kommunalen, kirchlichen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen.
Opferberichterstattung
Der Bericht dient der Staatsanwaltschaft und dem Gericht als wichtige Informationsquelle über die Folgen einer begangenen Straftat für das Opfer. In einem persönlichen Gespräch können die Geschädigten zum Ausdruck bringen, welche gesundheitlichen, psychischen und materiellen Auswirkungen durch die Straftat entstanden sind.
Mit diesen Informationen können Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter die Opferbelange angemessen im Strafverfahren berücksichtigen. Die für die Verletzte oder den Verletzten aus dem Verfahren entstehenden Belastungen sollen möglichst geringgehalten werden.
Zudem bietet die Gerichtshilfe den Opfern Informationen an, z. B. über weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote.