Tatfolgenausgleich im AJSD
Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) bietet inhaftierten Beteiligten, die für ihre Tat(en) bereits verurteilt wurden und sich in Strafhaft befinden, die Möglichkeit eines Tatfolgenausgleiches an.
Täter und Geschädigte können sich bei Interesse an einem Tatfolgenausgleich unabhängig voneinander beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen melden. Mediatorinnen und Mediatoren werden sich dann mit ihnen zur Vereinbarung eines unverbindlichen Vorgesprächs in Verbindung setzen. Die Vorgespräche finden in einem AJSD-Büro in Wohnortnähe statt und bei Inhaftierten in der JVA.
Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen und die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen geben dazu an allen Standorten gerne Auskunft. Interessierte können sich zentral an das folgende elektronische Postfach wenden:
AJSD-Poststelle-ProjektTOA@justiz.niedersachsen.de
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem hier:
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg Tel.-Nr. 0441 220 1220 Tel.-Nr. 0441 220 1408 |
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg Tel.-Nr. 0441 220 1099 Tel.-Nr. 0441 220 1111 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.03.2023